Pflegekompass

Pflegegrad-Widerspruch -- Wenn das Ergebnis nicht stimmt

Sie haben einen Pflegegrad-Antrag gestellt und die Einstufung ist zu niedrig ausgefallen -- oder wurde komplett abgelehnt? Das ist leider keine Seltenheit. Rund ein Drittel aller Pflegegrad-Bescheide wird erfolgreich angefochten.

Ein Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids schriftlich bei der Pflegekasse eingehen. In vielen Fällen findet dann eine Zweitbegutachtung statt. Entscheidend ist, dass Sie im Widerspruch konkret begruenden können, warum die Einstufung nicht der tatsächlichen Pflegesituation entspricht.

Typische Fehler bei der Erstbegutachtung: Der Gutachter hat nur einen kurzen Ausschnitt gesehen, nächtlicher Pflegebedarf wurde nicht erfasst, oder kognitive Einschränkungen wurden unterschätzt. Ein Pflegetagebuch und aertztliche Befunde können beim Widerspruch den Unterschied machen.

Wir verbinden Sie mit Fachleuten, die auf Pflegegrad-Widersprueche spezialisiert sind. Die Kosten für eine professionelle Begleitung werden oft durch den höheren Pflegegrad innerhalb weniger Monate ausgeglichen.

Was übernimmt die Pflegekasse?

Der Widerspruch ist kostenlos und muss innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Bescheids eingehen. Ein formloses Schreiben an die Pflegekasse genügt zunächst -- die ausführliche Begründung kann nachgereicht werden.

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