Pflegekompass

Verhinderungspflege -- Damit Sie als Angehöriger auch mal durchatmen können

Wer einen Angehörigen pflegt, kennt das Gefühl: Man ist immer im Dienst. Urlaub, ein Arztbesuch oder einfach mal ein freies Wochenende -- all das scheint unmöglich. Die Verhinderungspflege ist genau dafür gedacht: Sie finanziert eine Vertretung, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist.

Ihnen stehen bis zu 1.612 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege zu (ab Pflegegrad 2). Zusätzlich können bis zu 806 Euro aus dem Budget der Kurzzeitpflege umgewidmet werden -- das ergibt zusammen bis zu 2.418 Euro jährlich. Die Vertretung kann durch einen Pflegedienst, eine andere Person oder auch stundenweise erfolgen.

Viele Familien nutzen dieses Budget nicht aus, weil sie nicht wissen, dass es existiert, oder weil die Organisation einer Vertretung aufwendig erscheint. Tatsächlich ist der Antrag unkompliziert, und es gibt verschiedene Modelle: von der stundenweisen Entlastung bis zur mehrwoechigen Vertretung.

Wir helfen Ihnen, passende Verhinderungspflege-Angebote in Ihrer Region zu finden, und erklären Ihnen, wie Sie das Budget optimal nutzen.

Was übernimmt die Pflegekasse?

Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen 1.612 Euro jährlich für Verhinderungspflege zu. Zusätzlich können bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege umgewidmet werden (insgesamt bis zu 2.418 Euro/Jahr).

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