Kurzantwort:Jede Person ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro pro Monat. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig – Sie zahlen nichts. Den Antrag stellt in der Regel ein zugelassener Anbieter für Sie.
Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen – wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, verbraucht diese Produkte täglich. Viele Familien bezahlen sie aus eigener Tasche. Dabei steht Ihnen per Gesetz eine monatliche Lieferung im Wert von 42 Euro zu. Komplett kostenlos.
Das Problem: Die meisten wissen nicht, dass dieser Anspruch existiert. Oder sie vermuten, dass die Beantragung kompliziert ist. Ist sie nicht. Dieser Artikel zeigt Ihnen in drei Schritten, wie Sie Ihre Pflegebox beantragen – unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind.
Voraussetzungen: Wer bekommt eine Pflegebox?
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist in § 40 Abs. 2 SGB XI geregelt. Die Voraussetzungen sind klar definiert:
- Pflegegrad 1 oder höher – der Pflegegrad muss von der Pflegekasse anerkannt sein
- Häusliche Pflege – die pflegebedürftige Person lebt zu Hause, nicht im Pflegeheim
- Kein Rezept nötig – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind keine ärztliche Verordnung
- Kein Eigenanteil– die Pflegekasse trägt die vollen Kosten bis 42 Euro monatlich
Wichtig:Auch bei Pflegegrad 1 besteht der volle Anspruch auf 42 Euro monatlich. Das wird häufig übersehen, weil Pflegegrad 1 bei anderen Leistungen (z. B. Verhinderungspflege) noch ausgeschlossen ist.
Pflegebox beantragen in 3 Schritten
Die Beantragung ist unkompliziert. In den meisten Fällen übernimmt der Anbieter den gesamten Papierkram für Sie.

Schritt 1: Anbieter wählen
Wählen Sie einen zugelassenen Pflegehilfsmittel-Anbieter. Die meisten Anbieter haben einen Online-Konfigurator, mit dem Sie Ihre Box zusammenstellen. Achten Sie darauf, dass der Anbieter mit Ihrer Pflegekasse abrechnen kann – das ist bei allen gesetzlichen Kassen der Fall.
Sie sind unsicher, welcher Anbieter zu Ihnen passt? Unser Pflegebox-Anbieter-Vergleich zeigt die Unterschiede.
Schritt 2: Antrag ausfüllen
Der Anbieter stellt Ihnen ein Formular bereit – online oder per Post. Nötige Angaben:
- Name und Adresse der pflegebedürftigen Person
- Pflegekasse und Versichertennummer
- Pflegegrad
- Unterschrift der pflegebedürftigen Person oder einer bevollmächtigten Person
Der Anbieter reicht den Antrag direkt bei Ihrer Pflegekasse ein. Sie müssen sich nicht selbst an die Kasse wenden.
Schritt 3: Monatliche Lieferung erhalten
Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre Pflegebox jeden Monat per Post. Die Zusammenstellung können Sie bei den meisten Anbietern jederzeit anpassen. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Anbieter ab – Sie zahlen nichts.
Tipp: Die Genehmigung gilt in der Regel unbefristet, solange ein Pflegegrad besteht und die Pflege zu Hause stattfindet. Sie müssen den Antrag nicht jedes Jahr neu stellen.
Pflegebox bei Ihrer Krankenkasse beantragen
Eine der häufigsten Fragen: Gibt es Unterschiede zwischen den Krankenkassen? Die kurze Antwort: Nein. Der Anspruch ist gesetzlich geregelt und gilt bei allen gesetzlichen Kassen gleich. Trotzdem suchen viele Menschen gezielt nach ihrer Kasse. Deshalb hier die wichtigsten im Überblick.
Pflegebox AOK
Die AOK ist mit rund 27 Millionen Versicherten die größte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Für den Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gelten dieselben Regeln wie bei allen anderen Kassen.
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist gesetzlich geregelt (§ 40 SGB XI) und gilt bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Die Pflegebox wird nicht von der Krankenkasse selbst geliefert, sondern von einem zugelassenen Anbieter beantragt.
Sie wählen also einen Anbieter Ihrer Wahl, füllen den Antrag aus, und der Anbieter rechnet direkt mit der AOK-Pflegekasse ab.
Pflegebox Barmer
Die Barmer ist mit rund 8,7 Millionen Versicherten die zweitgrößte Ersatzkasse. Auch hier gilt: Der Ablauf ist identisch.
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist gesetzlich geregelt (§ 40 SGB XI) und gilt bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Die Pflegebox wird nicht von der Krankenkasse selbst geliefert, sondern von einem zugelassenen Anbieter beantragt.
Sie stellen Ihre Box beim Anbieter zusammen. Dieser übernimmt den Antrag bei der Barmer-Pflegekasse.
Pflegebox TK (Techniker Krankenkasse)
Die Techniker Krankenkasse hat rund 11,5 Millionen Versicherte und ist die größte Ersatzkasse Deutschlands. Beim Thema Pflegebox ändert das nichts am Verfahren.
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist gesetzlich geregelt (§ 40 SGB XI) und gilt bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Die Pflegebox wird nicht von der Krankenkasse selbst geliefert, sondern von einem zugelassenen Anbieter beantragt.
Das Vorgehen: Anbieter wählen, Antrag ausfüllen lassen, die TK-Pflegekasse genehmigt.
Pflegebox DAK
Die DAK-Gesundheit zählt rund 5,5 Millionen Versicherte. Für die Pflegebox gelten keine besonderen Regelungen.
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist gesetzlich geregelt (§ 40 SGB XI) und gilt bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Die Pflegebox wird nicht von der Krankenkasse selbst geliefert, sondern von einem zugelassenen Anbieter beantragt.
Andere Krankenkassen
Ob IKK, KKH, Knappschaft oder BKK – der Anspruch auf 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist bei jeder gesetzlichen Krankenkasse identisch. Es gibt keine Kasse, die diesen Anspruch ablehnen darf, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist gesetzlich geregelt (§ 40 SGB XI) und gilt bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Die Pflegebox wird nicht von der Krankenkasse selbst geliefert, sondern von einem zugelassenen Anbieter beantragt.
Gut zu wissen:Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) gelten andere Regelungen. Der Anspruch aus § 40 SGB XI betrifft ausschließlich gesetzlich Versicherte. Privat Versicherte sollten ihren Tarif prüfen oder den Versicherer direkt kontaktieren.
Was kommt in die Pflegebox?
Die Pflegebox enthält Produkte aus der Produktgruppe 54 des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses. Das sind Pflegehilfsmittel, die bei der täglichen Pflege verbraucht werden:
- Einmalhandschuhe (Nitril, Latex oder Vinyl)
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Mundschutzmasken (OP-Masken oder FFP2)
- Bettschutzeinlagen (Einmal-Unterlagen)
- Schutzschürzen
- Desinfektionstücher
Die genaue Zusammenstellung wählen Sie selbst – bis zum Höchstwert von 42 Euro pro Monat. Die meisten Anbieter bieten einen Online-Konfigurator dafür an.
Sie möchten Ihre Box jetzt zusammenstellen? Nutzen Sie unseren kostenlosen Pflegehilfsmittel-Konfigurator.
Häufige Fragen zur Pflegebox
Kann man sich die 40 Euro für die Pflegebox auszahlen lassen?
Nein. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist eine Sachleistung. Die Pflegekasse zahlt den Betrag nicht bar aus. Stattdessen erstattet sie die Kosten für tatsächlich gelieferte Produkte. Der Höchstbetrag liegt seit Januar 2022 bei 42 Euro pro Monat – nicht 40 Euro, wie oft angenommen.
Ab welchem Pflegegrad bekomme ich eine Pflegebox?
Ab Pflegegrad 1. Es gibt keinen Mindest-Pflegegrad darüber hinaus. Voraussetzung ist lediglich, dass die Pflege zu Hause stattfindet.
Brauche ich ein Rezept für die Pflegebox?
Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind keine ärztliche Verordnung. Sie benötigen lediglich einen anerkannten Pflegegrad und einen Antrag bei der Pflegekasse. Den Antrag stellt in der Regel der Anbieter für Sie.
Kann ich den Anbieter wechseln?
Ja, jederzeit. Es gibt keine Vertragsbindung und keine Mindestlaufzeit. Sie können monatlich zu einem anderen zugelassenen Anbieter wechseln. Informieren Sie einfach Ihren bisherigen Anbieter und den neuen.
Zusammenfassung
Der Anspruch auf eine Pflegebox steht jedem Menschen mit Pflegegrad 1 oder höher zu, der zu Hause gepflegt wird. Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Beantragung ist unkompliziert: Anbieter wählen, Antrag ausfüllen lassen, monatlich geliefert bekommen. Es gibt keinen Eigenanteil, kein Rezept und keine Vertragsbindung.
Sie möchten wissen, welche weiteren Leistungen Ihnen zustehen? Unser Ratgeber zum Entlastungsbetrag 2026 erklärt, wie Sie zusätzlich 131 Euro monatlich nutzen können.
Stellen Sie jetzt Ihre persönliche Pflegebox zusammen – kostenlos und in wenigen Minuten.
Quellen und Hinweise
- § 40 Abs. 2 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- GKV-Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 54 – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Versichertenzahlen der Krankenkassen: Bundesministerium für Gesundheit (Stand: Januar 2026)
Alle Angaben in diesem Artikel wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
