Kurzantwort:Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt – in der Regel am ersten Bankarbeitstag des Monats. Im Januar 2026 ist das der 2. Januar, im Mai der 4. Mai (weil der 1. Mai ein Feiertag ist). Die genauen Termine für alle zwölf Monate finden Sie in der Tabelle weiter unten.
Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, ist das Pflegegeld oft ein fester Posten in Ihrer monatlichen Planung. Miete, Einkäufe, Zuzahlungen – alles hängt davon ab, wann das Geld tatsächlich auf dem Konto ist. Umso ärgerlicher, wenn der erwartete Zahlungseingang einen oder zwei Tage auf sich warten lässt.
Dieser Artikel gibt Ihnen Planungssicherheit. Sie erfahren, wann die Pflegekasse das Pflegegeld 2026 überweist, was bei Krankenhaus oder Verhinderungspflege passiert und wie die erste Auszahlung nach der Bewilligung funktioniert.
Auszahlungstermine 2026 – Alle zwölf Monate im Überblick
Die Pflegekasse überweist das Pflegegeld nach § 37 SGB XI monatlich im Voraus. Der Überweisungstermin ist in der Regel der erste Bankarbeitstag des jeweiligen Monats. Fällt der 1. auf ein Wochenende oder einen bundesweiten Feiertag, verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag.
Die folgende Tabelle zeigt den frühestmöglichen Auszahlungstermin für jeden Monat 2026. Je nach Pflegekasse und Bank kann die Gutschrift ein bis zwei Bankarbeitstage später auf Ihrem Konto erscheinen.
| Monat | Erster Bankarbeitstag | Hinweis |
|---|---|---|
| Januar 2026 | Freitag, 2. Januar | 1. Januar = Neujahr (Feiertag) |
| Februar 2026 | Montag, 2. Februar | 1. Februar = Sonntag |
| März 2026 | Montag, 2. März | 1. März = Sonntag |
| April 2026 | Mittwoch, 1. April | Regulärer Werktag |
| Mai 2026 | Montag, 4. Mai | 1. Mai = Tag der Arbeit, 2./3. = Wochenende |
| Juni 2026 | Montag, 1. Juni | Regulärer Werktag |
| Juli 2026 | Mittwoch, 1. Juli | Regulärer Werktag |
| August 2026 | Montag, 3. August | 1. August = Samstag |
| September 2026 | Dienstag, 1. September | Regulärer Werktag |
| Oktober 2026 | Donnerstag, 1. Oktober | Regulärer Werktag |
| November 2026 | Montag, 2. November | 1. November = Sonntag |
| Dezember 2026 | Dienstag, 1. Dezember | Regulärer Werktag |
Wichtig: Einige Pflegekassen überweisen das Pflegegeld nicht am ersten, sondern bereits am letzten Bankarbeitstag des Vormonats. Beobachten Sie Ihre Kontobewegungen über zwei bis drei Monate, um das Muster Ihrer Kasse zu erkennen.
Warum variiert der Zahlungseingang?
Zwischen der Anweisung durch die Pflegekasse und der Gutschrift auf Ihrem Konto können ein bis zwei Bankarbeitstage liegen. Das hängt von drei Faktoren ab:
- Ihre Bank: Direktbanken verbuchen Eingänge oft am selben Tag, Filialbanken und Sparkassen manchmal erst am Folgetag
- Ihre Pflegekasse: Manche Kassen überweisen zwei Tage vor dem Monatsbeginn, andere genau am ersten Bankarbeitstag
- Regionale Feiertage:In Bayern, Baden- Württemberg und Sachsen-Anhalt fällt der 6. Januar (Heilige Drei Könige) auf einen Dienstag – dort kann sich die Januar-Gutschrift zusätzlich verzögern
Wann wird Pflegegeld erstmals ausgezahlt?
Wenn Sie zum ersten Mal Pflegegeld beantragen, stellt sich die Frage: Ab wann fließt das Geld? Die Antwort ist klar geregelt.
Anspruch ab Tag der Antragstellung
Das Pflegegeld steht Ihnen ab dem Tag zu, an dem Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist – nicht erst ab dem Tag der Bewilligung oder der MD-Begutachtung. Das ergibt sich aus § 33 Abs. 1 SGB XI. Voraussetzung: Es wird mindestens Pflegegrad 2 festgestellt.
Erste Zahlung enthält Nachzahlung
Da zwischen Antragstellung und Bescheid oft mehrere Wochen vergehen, erhalten Sie mit der ersten Überweisung eine Nachzahlung. Der erste Monat wird dabei anteilig berechnet – ab dem Tag der Antragstellung bis zum Monatsende. Ab dem Folgemonat wird das Pflegegeld in voller Höhe und im Voraus gezahlt.
Beispiel:Sie stellen am 15. März 2026 den Antrag. Die Begutachtung findet am 5. April statt, der Bescheid kommt am 20. April. Ihre erste Zahlung umfasst:
- Nachzahlung für 15.–31. März (anteilig)
- Vollständiges Pflegegeld für April
- Ab Mai: reguläre monatliche Auszahlung im Voraus
Tipp: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich – auch formlos per Telefon. Das Antragsdatum sichert Ihren Anspruch, auch wenn die Begutachtung Wochen dauert. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Pflegegeld-Antrag.
Bearbeitungsfrist der Pflegekasse
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung über den Pflegegrad entscheiden (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Wird diese Frist überschritten, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 70 Euro pro angefangene Woche der Verspätung.
Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt
Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn die pflegebedürftige Person ins Krankenhaus oder in eine Reha-Einrichtung muss? Seit dem 1. Januar 2026 gelten verbesserte Regeln.
Neue 8-Wochen-Regel ab 2026
Bis Ende 2025 wurde das Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt nur für vier Wochen weitergezahlt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine verlängerte Frist:
- Erste acht Wochen (56 Kalendertage): Das Pflegegeld wird in voller Höhe weitergezahlt
- Ab der neunten Woche: Der Anspruch auf Pflegegeld ruht, bis die häusliche Pflege wieder aufgenommen wird
Diese Regelung gilt sowohl für Krankenhausaufenthalte als auch für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen. Die Rechtsgrundlage ist § 34 Abs. 2 SGB XI in der seit 2026 geltenden Fassung.
Gut zu wissen: Sie müssen die Pflegekasse über den Krankenhausaufenthalt informieren. Die meisten Kassen erwarten eine Mitteilung innerhalb weniger Tage. Vergessen Sie das nicht – sonst kann es zu Rückforderungen kommen.
Nach der Entlassung
Sobald die pflegebedürftige Person wieder zu Hause ist, läuft das Pflegegeld automatisch weiter. Eine erneute Beantragung ist nicht nötig. Der Anspruch beginnt wieder am Tag der Entlassung.
Pflegegeld bei Verhinderungspflege
Wenn Sie als pflegender Angehöriger eine Auszeit brauchen – wegen Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung – können Sie Verhinderungspflege beantragen. Doch was passiert in dieser Zeit mit dem Pflegegeld?
50 Prozent für bis zu acht Wochen
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt – für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr. Das bedeutet konkret:
| Pflegegrad | Volles Pflegegeld | Während Verhinderungspflege (50 %) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € | 173,50 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 299,50 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 400 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 495 € |
Stundenweise Verhinderungspflege: keine Kürzung
Wenn die Ersatzpflege weniger als acht Stunden am Tag dauert, spricht man von stundenweiser Verhinderungspflege. In diesem Fall wird das Pflegegeld nicht gekürzt – Sie erhalten den vollen Betrag. Das ist besonders praktisch, wenn zum Beispiel eine Nachbarin nachmittags für drei Stunden einspringt.
Gemeinsamer Jahresbetrag 2026: 3.539 Euro
Seit Juli 2025 sind die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengelegt. Ihnen stehen insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, die Sie flexibel für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Kombination aus beidem nutzen können.
Tipp: Die früher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten ist seit Juli 2025 entfallen. Sie können Verhinderungspflege ab dem ersten Tag des Pflegegeldbezugs nutzen.
Häufige Fragen zur Pflegegeld-Auszahlung
Wann wird Pflegegeld ausgezahlt?
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt, in der Regel am ersten Bankarbeitstag des Monats. Fällt der 1. auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Überweisung auf den nächsten Werktag. Einige Kassen überweisen bereits am letzten Bankarbeitstag des Vormonats.
An welchem Tag im Monat kommt das Pflegegeld?
Die meisten Pflegekassen überweisen am ersten Bankarbeitstag des Monats. Je nach Bank kann die Gutschrift ein bis zwei Tage später auf dem Konto erscheinen. Beobachten Sie Ihre Kontobewegungen über zwei bis drei Monate, um das Muster Ihrer Kasse zu erkennen.
Was passiert mit dem Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt?
Seit 2026 wird das Pflegegeld bei einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt für bis zu acht Wochen (56 Kalendertage) in voller Höhe weitergezahlt. Bis Ende 2025 lag die Grenze bei nur vier Wochen. Ab der neunten Woche ruht der Anspruch, bis die häusliche Pflege wieder aufgenommen wird.
Wird das Pflegegeld bei Verhinderungspflege weitergezahlt?
Ja, aber nur zur Hälfte. Während der Verhinderungspflege (mehr als acht Stunden pro Tag) wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen zu 50 Prozent weitergezahlt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter acht Stunden wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
Wann wird Pflegegeld nach der Bewilligung erstmals ausgezahlt?
Das Pflegegeld wird ab dem Tag der Antragstellung gezahlt – nicht erst ab der Bewilligung. Die erste Zahlung enthält eine Nachzahlung für den Zeitraum seit Antragstellung. Der erste Monat wird anteilig berechnet, ab dem Folgemonat erfolgt die Zahlung in voller Höhe.
Ist das Pflegegeld steuerfrei?
Ja. Das Pflegegeld ist nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei. Das gilt sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für Angehörige, die das Geld als Anerkennung weitergeleitet bekommen. Es wird auch nicht auf Sozialleistungen angerechnet.
Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig beziehen?
Ja, über die sogenannte Kombinationsleistung. Nutzen Sie einen Pflegedienst, der beispielsweise 40 Prozent des Sachleistungsbudgets ausschöpft, erhalten Sie die restlichen 60 Prozent des Pflegegeldes. Mehr dazu in unserer Pflegegeld-Tabelle 2026.
Zusammenfassung
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt – in der Regel am ersten Bankarbeitstag des Monats. Die genauen Termine für 2026 finden Sie in der Tabelle oben. Planen Sie ein bis zwei zusätzliche Tage ein, bis die Gutschrift tatsächlich auf Ihrem Konto erscheint.
Bei einem Krankenhausaufenthalt wird das Pflegegeld seit 2026 für bis zu acht Wochen vollständig weitergezahlt. Während der Verhinderungspflege erhalten Sie 50 Prozent für maximal acht Wochen. Die erste Auszahlung nach Bewilligung enthält eine Nachzahlung ab dem Antragsdatum.
Neben dem Pflegegeld stehen Ihnen weitere Leistungen zu. Prüfen Sie, ob Sie Ihre kostenlose Pflegebox bereits beantragt haben – das sind zusätzlich 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel. Alle Pflegegeld-Beträge nach Pflegegrad finden Sie in unserem Ratgeber Pflegegeld 2026.
Quellen und Hinweise
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 34 SGB XI – Ruhen der Leistungsansprüche (Fassung ab 1. Januar 2026)
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen
- Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) – Bundesgesetzblatt 2023
- Bundesministerium für Gesundheit – Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege)
Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
