Kurzantwort:Ja, Pflegegeld und Minijob sind problemlos kombinierbar. Pflegegeld ist kein Einkommen im Sinne des Steuer- oder Sozialrechts. Es wird weder auf den Minijob angerechnet noch umgekehrt. Sie können also pflegen, Pflegegeld beziehen und gleichzeitig bis zu 603 Euro monatlich im Minijob verdienen – ohne dass irgendetwas gekürzt wird.
Sie pflegen Ihre Mutter, Ihren Vater oder Ihren Partner und fragen sich: Darf ich nebenbei noch etwas dazuverdienen? Verliere ich Leistungen, wenn ich einen Minijob annehme? Die Angst, irgendetwas falsch zu machen, ist berechtigt – aber in diesem Fall unbegründet.
Dieser Artikel erklärt Ihnen alle Regeln rund um Pflegegeld und Minijob 2026: Was erlaubt ist, wo die Grenzen liegen, was mit Ihren Rentenbeiträgen passiert und welche Sonderfälle es bei Bürgergeld, Teilzeit und Vollzeit gibt. Mit aktuellen Zahlen und konkreten Beispielen.
Pflegegeld und Minijob – geht das?
Ja, uneingeschränkt. Es gibt kein Gesetz, das die Kombination von Pflegegeld und Minijob verbietet oder einschränkt. Das liegt an der rechtlichen Natur des Pflegegeldes:
- Pflegegeld ist kein Einkommen:Es ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung nach § 37 SGB XI, die der pflegebedürftigen Person zusteht – und von ihr als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben werden kann
- Steuerfrei nach § 3 Nr. 36 EStG: Pflegegeld unterliegt nicht der Einkommensteuer – weder bei der pflegebedürftigen Person noch bei der Pflegeperson, die es als Anerkennung erhält
- Keine Sozialversicherungspflicht: Pflegegeld wird nicht als beitragspflichtiges Einkommen gewertet und hat keinen Einfluss auf den Minijob-Status
Klartext: Ihr Minijob-Verdienst bleibt Ihr Minijob-Verdienst. Das Pflegegeld bleibt das Pflegegeld. Beide Geldströme laufen vollständig unabhängig voneinander. Es gibt keine Verrechnung, keine Anrechnung, keine Kürzung.
Das Pflegegeld 2026 beträgt je nach Pflegegrad zwischen 347 und 990 Euro monatlich. Zusammen mit einem Minijob bis 603 Euro ergibt das ein monatliches Gesamtplus von bis zu 1.593 Euro – steuerfrei.
Die 30-Stunden-Grenze für Rentenbeiträge
Pflegegeld und Minijob passen zusammen – das ist geklärt. Aber es gibt eine Grenze, die Sie kennen sollten: die 30-Stunden-Regel nach § 44 SGB XI.
Worum geht es?
Wenn Sie einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen, zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für Sie. Diese Beiträge liegen 2026 zwischen 139,04 und 735,63 Euro monatlich – je nach Pflegegrad und Leistungsart. Das bringt Ihnen pro Pflegejahr zwischen 7 und 37 Euro zusätzliche monatliche Rente. Mehr dazu in unserem Ratgeber Pflegegeld und Rente.
Die Bedingung
Diese Rentenbeiträge zahlt die Pflegekasse nur, wenn Ihre Erwerbstätigkeit 30 Wochenstunden nicht überschreitet. Auf die Art der Tätigkeit kommt es nicht an – ob Minijob, Teilzeit oder Selbständigkeit.
Was bedeutet das für den Minijob?
Ein Minijob liegt mit typischerweise 8 bis 12 Stunden pro Woche weit unter der 30-Stunden-Grenze. Sie sind also auf der sicheren Seite: Minijob plus Pflegetätigkeit – Ihre Rentenbeiträge durch die Pflegekasse bleiben vollständig erhalten.
| Erwerbstätigkeit | Stunden/Woche | Rentenbeiträge durch Pflegekasse? |
|---|---|---|
| Minijob (603 €) | ca. 8–12 | Ja |
| Teilzeit (20h) | 20 | Ja |
| Teilzeit (30h) | 30 | Ja |
| Vollzeit (35h+) | 35+ | Nein |
Wichtig: Die 30-Stunden-Grenze betrifft ausschließlich die Rentenbeiträge der Pflegekasse. Das Pflegegeld selbst wird auch bei Vollzeitarbeit weiterhin gezahlt. Sie verlieren also nie das Pflegegeld – nur den Rentenbonus.
Minijob-Grenze 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Werte für Minijobs. Der Grund: Der gesetzliche Mindestlohn ist auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen, und die Minijob-Grenze wird automatisch daran gekoppelt.
| Was | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Mindestlohn/Stunde | 12,82 € | 13,90 € |
| Minijob-Grenze/Monat | 556 € | 603 € |
| Minijob-Grenze/Jahr | 6.672 € | 7.236 € |
Was zählt zur Minijob-Grenze?
Nur Ihr Arbeitsentgelt aus dem Minijob zählt. Das Pflegegeld wird nicht mitgerechnet, weil es kein Einkommen ist. Auch Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten oder steuerfreie Zuschläge sind in der Regel nicht einzubeziehen.
Was passiert bei Überschreitung?
Wenn Sie regelmäßig mehr als 603 Euro monatlich verdienen, rutschen Sie in den sogenannten Midijob-Bereich (603,01 bis 2.000 Euro). Das bedeutet: Sozialversicherungspflicht mit reduzierten Beiträgen. Am Pflegegeld ändert sich dadurch nichts – es wird unabhängig weitergezahlt.
Pflegegeld und Teilzeit oder Vollzeit
Was ist, wenn es mehr als ein Minijob sein soll? Auch dann bleibt das Pflegegeld bestehen. Es gibt keine Arbeitszeitgrenze, ab der das Pflegegeld entfällt. Der entscheidende Unterschied liegt bei den Rentenbeiträgen:
- Bis 30 Wochenstunden: Pflegegeld wird gezahlt, Rentenbeiträge durch die Pflegekasse laufen weiter, Sie profitieren von der vollen sozialen Absicherung als Pflegeperson
- Über 30 Wochenstunden: Pflegegeld wird weiterhin gezahlt, aber die Pflegekasse zahlt keine Rentenbeiträge mehr für Sie. Sie sind dann über Ihren Arbeitgeber rentenversichert
Wer die Wahl hat: Ein Minijob oder eine Teilzeitstelle unter 30 Stunden ist für pflegende Angehörige finanziell oft attraktiver als Vollzeit, weil die Rentenbeiträge der Pflegekasse erhalten bleiben. Mehr dazu in unserem Ratgeber Pflegegeld für Angehörige.
Rechenbeispiel:Sie pflegen Ihre Mutter (Pflegegrad 3) und haben einen Minijob mit 603 Euro. Monatlich erhalten Sie: 599 Euro Pflegegeld + 603 Euro Minijob = 1.202 Euro. Dazu zahlt die Pflegekasse 316,32 Euro monatlich in Ihre Rentenversicherung. Das Pflegegeld ist steuerfrei, der Minijob pauschal versteuert.
Pflegegeld bei Bürgergeld und Minijob
Eine häufige Konstellation: Sie beziehen Bürgergeld, pflegen einen Angehörigen und möchten einen Minijob annehmen. Hier gelten unterschiedliche Regeln für die verschiedenen Einnahmearten:
Pflegegeld und Bürgergeld
Pflegegeld wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Die Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 5 SGB XI bestimmt, dass Leistungen der Pflegeversicherung bei einkommensabhängigen Sozialleistungen unberücksichtigt bleiben. Zusätzlich schützt § 11a SGB II zweckbestimmte Einnahmen vor der Anrechnung. Pflegegeld dient der Sicherstellung der häuslichen Pflege – nicht dem Lebensunterhalt.
Minijob-Verdienst und Bürgergeld
Der Minijob-Verdienst wird allerdings teilweise auf das Bürgergeld angerechnet. Die Freibeträge 2026:
- Erste 100 Euro: vollständig anrechnungsfrei (Grundfreibetrag)
- 100,01 bis 520 Euro:20 Prozent bleiben anrechnungsfrei
- 520,01 bis 603 Euro:30 Prozent bleiben anrechnungsfrei
Rechenbeispiel: Bürgergeld + Minijob + Pflegegeld
Bei einem Minijob mit 603 Euro bleiben 208,90 Euro anrechnungsfrei. Die restlichen 394,10 Euro werden auf das Bürgergeld angerechnet. Das Pflegegeld (z. B. 599 Euro bei Pflegegrad 3) bleibt davon komplett unberührt – es wird weder beim Jobcenter als Einkommen erfasst noch auf irgendeine Leistung angerechnet.
Meldepflicht: Sie müssen das Pflegegeld dem Jobcenter mitteilen, auch wenn es nicht angerechnet wird. Das Verschweigen von Einnahmen kann zu Problemen führen – auch wenn die Einnahme letztlich anrechnungsfrei ist. Mehr zur steuerlichen Behandlung in unserem Ratgeber Pflegegeld und Steuer.
Wenn der Pflegebedürftige selbst arbeitet
Auch die pflegebedürftige Person kann einen Minijob ausüben. Viele Menschen mit einem Pflegegrad sind durchaus in der Lage, leichte Tätigkeiten auszuführen – sei es im Homeoffice, im Büro oder in einem anderen Bereich.
Für das Pflegegeld spielt es keine Rolle, ob die pflegebedürftige Person erwerbstätig ist. Der Anspruch hängt allein vom anerkannten Pflegegrad ab, nicht von der Arbeitsfähigkeit. Das bedeutet:
- Pflegebedürftige Person hat Minijob → Pflegegeld wird weiterhin in voller Höhe gezahlt
- Pflegebedürftige Person arbeitet Teilzeit → Pflegegeld wird weiterhin in voller Höhe gezahlt
- Pflegebedürftige Person arbeitet Vollzeit → Pflegegeld wird weiterhin in voller Höhe gezahlt
Der Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen werden bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst festgestellt. Solange der Pflegebedarf besteht und regelmäßig geprüft wird, ändert eine Erwerbstätigkeit nichts am Leistungsanspruch.
Gut zu wissen: Wenn die pflegebedürftige Person eine Erwerbsminderungsrente bezieht, gelten für den Hinzuverdienst eigene Grenzen. Der Minijob ist in der Regel unproblematisch, bei höherem Verdienst kann die Erwerbsminderungsrente gekürzt werden. Das Pflegegeld bleibt davon unberührt.
Häufige Fragen zu Pflegegeld und Minijob
Wird Pflegegeld auf den Minijob angerechnet?
Nein. Pflegegeld ist kein Einkommen im Sinne des Steuer- oder Sozialrechts. Es wird weder auf den Minijob noch auf andere Einkünfte angerechnet. Beides läuft vollständig unabhängig voneinander.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich(7.236 Euro jährlich). Sie wurde zum 1. Januar 2026 angehoben, weil der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen ist.
Verliere ich die Rentenbeiträge der Pflegekasse, wenn ich einen Minijob habe?
Nein – solange Ihre gesamte Erwerbstätigkeit unter 30 Wochenstunden bleibt. Ein Minijob liegt typischerweise weit unter dieser Grenze. Die Pflegekasse zahlt weiterhin Rentenbeiträge für Ihre Pflegetätigkeit nach § 44 SGB XI.
Wird Pflegegeld auf das Bürgergeld angerechnet?
Nein. Pflegegeld ist eine zweckbestimmte Leistung nach § 13 Abs. 5 SGB XI und wird nicht als Einkommen beim Bürgergeld berücksichtigt. Der Minijob-Verdienst wird allerdings teilweise angerechnet – die ersten 100 Euro bleiben anrechnungsfrei.
Darf eine pflegebedürftige Person selbst einen Minijob ausüben?
Ja. Der Anspruch auf Pflegegeld hängt allein vom anerkannten Pflegegrad ab, nicht von der Erwerbstätigkeit. Eine pflegebedürftige Person kann einen Minijob ausüben und erhält trotzdem weiterhin Pflegegeld in voller Höhe.
Zusammenfassung
Pflegegeld und Minijob sind problemlos kombinierbar. Das Pflegegeld ist kein Einkommen, wird nicht versteuert und nicht auf den Minijob oder andere Sozialleistungen angerechnet. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich. Solange Ihre Erwerbstätigkeit unter 30 Wochenstunden bleibt, zahlt die Pflegekasse zusätzlich Rentenbeiträge für Ihre Pflegetätigkeit.
Auch Bürgergeld-Empfänger können Pflegegeld und Minijob kombinieren – das Pflegegeld bleibt anrechnungsfrei, beim Minijob greifen die üblichen Freibeträge. Und selbst wenn die pflegebedürftige Person arbeitet, ändert das nichts am Pflegegeld-Anspruch.
Wenn Sie Ihre Ansprüche voll ausschöpfen möchten: Neben dem Pflegegeld steht Ihnen eine monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln im Wert von 42 Euro zu – kostenlos, ohne Rezept.
Quellen und Hinweise
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen (30-Stunden-Grenze)
- § 3 Nr. 36 EStG – Steuerfreiheit des Pflegegeldes
- § 13 Abs. 5 SGB XI – Keine Anrechnung auf einkommensabhängige Sozialleistungen
- § 11a SGB II – Schutz zweckbestimmter Einnahmen beim Bürgergeld
- Bundesministerium für Gesundheit – Soziale Absicherung für Pflegepersonen (abgerufen April 2026)
- Minijob-Zentrale – Minijob 2026: Mehr Verdienst, neue Regeln (abgerufen April 2026)
Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
